Wie eine sinnvolle Konjunkturpolitik aussehen könnte

- Posted by Author: Seb Holl-Trieu in Category: aktuelles | 10 min read

Leitlinien für eine konjunkturelle Antwort auf Corona

Am 02.Juni berät der Koalitionsausschuss über erste konjunkturelle Maßnahmen, um die Schwere der Folgen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzumildern.

Die konjunkturelle Antwort auf die Corona-Krise wird ein in den letzten Jahren einzigartiges Ausmaß an staatlicher Intervention auf das Wirtschaftsgeschehen darstellen. Dies ist auch dringend erforderlich, weil sich auch in dieser Krise zeigt, dass “der Markt” nicht in der Lage ist, mit externen Schocks umzugehen.

Die Ausgestaltung der Maßnahmen im Einzelnen wird nicht nur mit darüber entscheiden, ob es der europäischen und deutschen Gesellschaft gelingt, sich von dem Corona-Schock zu erholen, sondern auch, ob das Moment der Mobilisierung enormer gesellschaftlicher und finanzieller Kräfte dafür genutzt wird, schon seit langem fällige endlich Transformationsprozesse anzustoßen. Darüber hinaus müssen konjunkturelle Maßnahmen möglichst zielgenau diejenigen unterstützen, die am meisten unter der Coronakrise leiden oder gelitten haben und dürfen nicht zu negativen Verteilungseffekten führen.

Basierend auf den Erfahrungen mit der konjunkturpolitischen Reaktion auf die Finanzkrise von 2007/08 und bezugnehmend auf aktuelle Diskussionen, möchten wir im Folgenden unsere Positionierung zu den Kriterien einer solidarischen Antwort auf die konjunkturelle Herausforderung darstellen und darauf aufbauend auf Einzelfragen eingehen. Konjunkturpolitik im Jahr 2020 darf jedoch keine Kopie der Konjunkturpolitik von 2007/08 sein. Die Regierung muss nun zeigen, dass sie Klimapolitik nicht der Krise opfert, sondern die Chance erkennt, Konjunkturpolitik und ökologischen Umbau zu kombinieren.

Nachfrageimpulse statt angebotsorientierter Maßnahmen!

Keine neoliberale Politik durch die Hintertür

Bereits jetzt zeigt sich ein aufkommender Streit zwischen nachfrageorientierten und angebotsorientierten Maßnahmen zur Förderung der Konjunktur. Häufig sollen vorgeblich angebotsorientierte Maßnahmen, wie insbesondere die Senkung von Unternehmenssteuern und eine Deregulierung des Arbeitsmarktes nur dazu dienen, eine neoliberale Ideologie unter dem Deckmantel der Krisenreaktion durchzusetzen. Diese Art von Maßnahmen, bei denen einseitig die Interessen der Eigentümer*innen der Unternehmen, befördert werden, lehnen wir ab. Auch in der Vergangenheit haben sie nicht den erhofften konjunkturellen Aufschwung gebracht, sondern  im Gegenteil  soziale Ungleichheiten in der Krise eher noch gefördert. Veränderungen der Rahmenbedingungen können nur in begrenztem Ausmaß und mit klarer Lenkungswirkung Teil der konjunkturpolitischen Maßnahmen sein, sie dürfen nicht der Schwerpunkt des Handelns sein. Stattdessen muss es darum gehen, die Binnennachfrage zu stärken und dafür insbesondere das verfügbare Einkommen breiter Bevölkerungsschichten, die unter der Krise stark gelitten haben, zu erhöhen. Pauschale Steuersenkungen für Unternehmen und Deregulierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sind dagegen ungeeignet um auf eine Wirtschaftskrise zu reagieren und haben zudem negative sozialpolitische Folgen.

Stärkung der Binnennachfrage

Wir sprechen uns stattdessen für breite nachfrageorientierte Maßnahmen aus, die vor allem denjenigen zugute kommen, die besonders unter der Krise gelitten haben. Menschen mit geringeren Einkommen müssen dabei stärker begünstigt werden als obere Einkommensschichten. Nachfrageorientierte Maßnahmen haben zudem den Vorteil, dass sie zielgenauer auf einzelne Branchen ausgerichtet werden können, die unter der Pandemie besonders gelitten haben.

Die Einführung des viel diskutierten Kinderbonus’ hat dabei den Vorteil, dass Familien eine tendenziell höhere Konsumquote haben und insbesondere Familien unter den Folgen der Krise gelitten haben. Im Rahmen solcher flächendeckenden und nachfrageorientierten Maßnahmen halten wir es jedoch für sinnvoll, sich dabei des Vorschlags der Konsumgutscheine zu bedienen, der insbesondere von gewerkschaftlicher Seite in die Diskussion eingebracht wurde. Diese sollen zielgenau bei besonders betroffenen Branchen, wie Gastronomie und Einzelhandel eingelöst werden können. Eine Förderung von Familien mit Konsumgutscheinen in der Höhe 300€ hätte neben dem den weiteren Vorteil, dass sichergestellt wird, dass die Maßnahme tatsächlich in den Binnenkonsum fließt. Ähnlich wie bei dem Kinderbonus, der als Reaktion auf die Finanzkrise im Rahmen des Konjunkturpakets II gewährt wurde, sollen entsprechende Leistungen mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden. So kann sichergestellt werden, dass die Impulse tatsächlich bei den Familien ankommen, die diese Hilfe auch benötigen.

Neben der besonderen Förderung von Familien ist es wichtig, auch darüber hinaus mit wirtschaftspolitischen Maßnahmen die Binnennachfrage zu stärken und das verfügbare Einkommen insbesondere niedrigerer Einkommensschichten zu steigern. Deswegen fordern wir, dass Konsumgutscheine, die bei besonders betroffenen Branchen eingelöst werden können, gestaffelt nach dem Grenzsteuersatz auch für Menschen, die lediglich niedrige oder mittlere Erwerbs- oder Renteneinkommen beziehen, ausgegeben werden.

Wir halten darüber hinaus eine Erhöhung des ALG II Satzes um 100€ pro Monat für eine dauerhafte und zielgenaue Lösung, damit die Schere zwischen Arm und Reich in dieser Krise nicht weiter auseinandergeht. Darüber hinaus stärkt eine solche Erhöhung direkt die Binnennachfrage. Eine weitere sozialpolitische Forderung, die gleichzeitig einen positiven Nachfrageimpuls aussenden würde, wäre die Einführung eines Mindestkurzarbeiter*innengeldes, das sich an der Mindestlohnhöhe orientiert. Ein gerechter Arbeitsmarkt, der Mitbestimmung stärkt und gute Löhne zahlt, ist ein automatischer Stabilisator in der Krise und ein Motor, um die Krise zu überwinden.

Einkommensausgleich für besonders betroffene Gruppen

Die Coronakrise und die damit einhergehenden, notwendigen Maßnahmen haben bei bestimmten Gruppen besonders hart getroffen. Teilweise sind mit der Lockerung der Maßnahmen Nachholeffekte zu erwarten, die diese Einbußen wieder ausgleichen, in bestimmten Branchen, namentlich der Hotel- und Gastronomiebranche, der Eventbranche und der freien Kulturszene sind solche abmilderndernden Effekte jedoch nicht oder nur in geringem Ausmaß zu erwarten.

Diese Branchen brauchen deshalb ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Unterstützungsprogramm, das basierend auf dem durchschnittlichen Einkommen der vergangenen Jahre die erlittenen Verluste ausgleicht.

Dabei ist wichtig, dass diese Maßnahmen bedarfsgerecht ausfallen. Es darf nicht um die Förderung kapitalstarker Unternehmen (bspw. im Bereich des Hotelgewerbes) gehen, sondern um die zielgenaue Förderungen, derjenigen, die nicht auf Rücklagen zugreifen können. Insbesondere im Bereich der Kunst- und Kulturszene ist dabei wichtig, dass auf die Expertise der Kommunen zurückgegriffen wird.

Genderspezifische Auswirkungen von Konjukturprogrammen mitdenken

In Krisenzeiten werden verteilungspolitische Fragen häufig hintenangestellt. Dabei muss besonders in Zeiten, in denen mit hoher Frequenz weitreichende Maßnahmenpakete geschnürt werden, stets hinterfragt werden, welche Auswirkungen gesellschafts- und wirtschaftspolitische Entscheidungen auf marginalisierte und benachteiligte gesellschaftliche Gruppen haben. Die Coronakrise hat in vielen Familien zu einem Rollback der familiären Betreuungsaufteilung zu Lasten von Frauen* geführt. Hierfür müssen familienpolitische Lösungen gefunden werden, um zu verhindern, dass sich Betreuungsarbeit wieder dauerhaft auf die Frauen* in den Familien verlagert. Doch auch konjunkturelle Maßnahmen müssen auf ihre genderspezifischen Auswirkungen überprüft werden. Die aktuelle Ausgestaltung des Kurzarbeiter*innengeldes schützt vor allem das existenzsichernde Normalarbeitsverhältnis in durch Tarifverträgen privilegierten, männlich dominierten Branchen wie beispielsweise der fertigenden Industrie. IM Gegenteil dazu, werden „typisch weibliche“ Beschäftigungsverhältnis zumeist in fragilen Branchen, dem freien Spiel des Marktes überlassen und bestehende Ungleichheiten des Arbeitsmarktes zementiert. Ein Mindestkurzarbeiter*innengeld kann hier ansetzen und helfen gerade im Niedriglohnbereich Beschäftigte durch die Krise zu bringen.

Keine Abwrackprämie!

Wir sprechen uns gegen die einseitige Förderung bestimmter Branchen aus. Eine Abwrackprämie, die lediglich der Autoindustrie dient und zudem negative Auswirkungen auf das Erreichen der Umweltziele hat, ist für uns keine Option. Der Kauf von Verbrennungsmotoren, die nur geringe Umweltstandards erfüllen, darf in keinem Fall durch einen Prämie staatlich subventioniert werden. Die Verschrottung funktionsfähiger Autos hat in der Regel selbst dann eine negative CO2-Bilanz, wenn sie durch umweltfreundlichere Modelle ersetzt werden. Wir sehen den Bedarf, die teilweise von der Coronakrise stark getroffene Industrie zu unterstützen. Maßnahmen, die nicht zugleich eine umweltpolitisch positive Lenkungswirkung haben, finden dabei aber nicht unsere Unterstützung. Konjunkturpolitik muss vielmehr als Chance verstanden werden, die Zukunftsfähigkeit unserer Industrie zu sichern und ein neues Industriezeitalter einzuleiten.

Nachhaltiges Investitionsprogramm

Bereits im Rahmen des Konjunkturpakets II, das als Reaktion auf die Finanzkrise 2007/08 beschlossen wurde, haben Investitionen, insbesondere öffentliche Investitionen, eine wesentliche Rolle zur Wiederbelebung der Konjunktur gespielt. Es zeichnet sich ab, dass die Coronakrise Wirtschaft und Gesellschaft härter trifft, als die Finanzkrise. Um das zu verhindern, braucht es folglich eine mindestens ebenso starke, konjunkturpolitische Reaktion in Form von einer gesteigerten Investitionsnachfrage, damit mittelfristig Impulse für Beschäftigung gesetzt werden können. Dabei ist wesentlich, dass diese Maßnahmen allesamt der sozial-ökologischen Transformation dienen.

Öffentliches Investitionsprogramm

Wir fordern ein Investitionsprogramm, das gemeinsam von Bund und Ländern aufgelegt wird und der Förderung nachhaltiger, öffentlicher Investitionen insbesondere in den folgenden Bereichen dient:

  • Öffentlicher-Personennah- und Fernverkehr
  • Energetische Gebäudesanierung
  • Lokale, nachhaltige Energieversorgung
  • öffentlicher, nachhaltiger Wohnungsbau
  • Investitionen im Bildungsbereich

Dabei kann sich an den Erfolgen des Konjunkturpakets II orientiert werden. Maßgeblich muss jedoch sein, dass alle Investitionen außerhalb des Bildungsbereichs an die Bedingungen der ökologischen Nachhaltigkeit geknüpft werden. Dafür spielen für uns insbesondere Investitionen in den Ausbau der öffentlichen Nah- und Fernmobilität eine Rolle, die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und die Unterstützung insbesondere kommunaler Energieversorgung bei dem Umstieg auf nachhaltige Energieerzeugung. In diesen Bereichen sind die größten CO2-Einsparungseffekte zu erzielen. Das Investitionsprogramm darf im Volumen keinesfalls hinter dem des Konjunkturpakets II (14 Mrd.€) zurückbleiben.

Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung nach einer Entlastung der Kommunen von den Altschulden. Viele Kommunen sind durch die Corona-Krise zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. Wer keine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Bundesrepublik schaffen möchte, in denen reiche Kommunen mit öffentlichen Investitionen die Erholung vor Ort befördern können und arme Kommunen handlungsunfähig sind, muss hierfür eine Lösung finden.

Förderung nachhaltiger privater Investitionen im Bereich der Industrie

Wesentliches Standbein der Wirtschaft der Bundesrepublik ist die fertigende Industrie, die gleichzeitig auch besonders stark zu den jährlichen CO2-Emissionen der Bundesrepublik beiträgt. Insbesondere aufgrund der starken Einschränkungen der internationalen Nachfrage, sind auch hier in bestimmten Branchen, wozu auch die Autoindustrie gehört, starke, negative Auswirkungen durch Corona zu erwarten. Bereits vor der Coronakrise stellte die in bestimmten Branchen geringe Bereitschaft, auf nachhaltige Formen der industriellen Fertigung und insbesondere der Fertigung nachhaltigerer Produkte umzusteigen, ein Risiko für viele Arbeitsplätze in den entsprechenden Bereichen dar. Diese, häufig einseitig von Shareholder*inneninteressen bestimmte Unternehmenspolitik darf durch konjunkturelle Maßnahmen nicht auch noch gefördert werden. Deswegen sprechen wir uns für ein staatliches Förderprogramm aus, das gezielt in die Transformation  der fertigenden Industrie zu einer zukunftsfähigen und grünen Ausrichtunginvestiert..

Es ist davon auszugehen, dass durch die verschlechterten Bedingungen durch Corona die Fremdkapitalkosten steigen. Einer besonderen Belastung sind darüber hinaus kleinere und mittlere Unternehmen ausgesetzt. Ein Förderprogramm für nachhaltige Investitionen im privaten Bereich sollte dabei auf jeden Fall die folgende Elemente umfassen:

  • Kreditprogramm zur Vergabe zinsloser Kredite für grüne Investitionen, das insbesondere auch größeren Unternehmen zugute kommen soll
  • Förderung CO2 neutraler Produktionsanlagen in der Schwerindustrie
  • Verlorene Zuschüsse (Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen) für kleinere und mittlere Industrieunternehmen zur Umstellung auf ökologischere Produktion oder die Produktion ökologischerer Produkte
  • Erleichterte Abschreibungsregeln für Investitionen mit ökologischem Nutzen

Insbesondere bei der Anpassung der Abschreibungsregeln ist darauf zu achten, dass diese auch Unternehmen zugute kommen, die bereits in den letzten Jahren entsprechende Investitionen vorgenommen haben, um diese nicht gegenüber jenen zu benachteiligen, die erst anlässlich der staatlichen Förderung in entsprechende Umstellungen ihrer Produktion investieren.

Die Kredite und verlorenen Zuschüsse sind dabei nur im Gegenzug zu Jobgarantien zu vergeben. Die Vergabe der Kredite und Zuschüsse soll dabei nach dem Prinzip der vorrangigen Förderung solcher Projekte mit höherem ökologischem Nutzen erfolgen.

Wir halten ein entsprechendes Investitionsprogramm, dass unterschiedslos im gesamten Bereich der Industrie gilt, für zielführender gegenüber auf einzelne Branchen zugeschnittene Maßnahmen mit zweifelhafter ökologischer Lenkungswirkung.

Mit einer ökologischen Industriepolitik kann zielgenau dort investiert werden, wo der gesellschaftliche Nutzen besonders groß ist. Die Krise bietet die Chance den notwendigen Transformationsprozess zu beschleunigen. Es ist möglich Beschäftigte sozial abzusichern und ihnen die Gewissheit zu geben, dass sie bei neuen Technologien und klimafreundlichen Alternativen gute Arbeit finden.

Keine Verschuldensgrenze!

Wir sprechen uns gegen eine gesetzlich verankerte Höchstgrenze für eine Neuverschuldung als Reaktion auf die Coronakrise aus. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder absehbar, wie groß die Auswirkungen der Krise sein werden und wie stark die entsprechende konjunkturpolitische Reaktion ausfallen muss, noch halten wir Höchstgrenzen dieser Art allgemein für zielführend. Die Kosten der Bewältigung der Krise gilt es im Zweifel im Nachhinein im Rahmen einer Anpassung der progressiven Besteuerung von hohen Einkommen, Vermögen und Erbschaften umzulegen, also auf diejenigen, die erstens leistungsfähiger sind und zweitens in den vergangenen Jahren stetige Wohlstandszuwächse erzielt haben.